Recht & Steuer
Exit-Besteuerung für einen Tech-Gründer: Frankreich, Schweiz und Luxemburg im Vergleich
Ein Exit von 5M€ kann 3,5M€ netto in Frankreich oder 4,9M€ netto in der Schweiz einbringen, 1,4M€ Unterschied bei der gleichen Transaktion. Faktischer Vergleich der 2026-Regime. Nur zu Informationszwecken, einen Steuerberater konsultieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken. Er stellt keine Steuerberatung dar. Konsultieren Sie vor jeder Entscheidung einen auf M&A spezialisierten Steuerberater. Die Zahlen entsprechen den im Jahr 2026 geltenden Regelungen gemäß verfügbaren öffentlichen Informationen.
Frankreich, PFU 30%
Gründer mit 100% der Anteile, Veräußerungspreis 5 000 000€, Kapitalgewinn = ~4 999 000€. PFU-Regelung: 12,8% Einkommensteuer + 17,2% Sozialabgaben = 30%. Steuer: ~1 500 000€. Netto erhalten: ~3 500 000€. Einlage-Verkauf-Mechanismus (Art. 150-0 B ter CGI): ermöglicht Steueraufschub unter Bedingungen der Reinvestition von 60% in wirtschaftliche Vermögenswerte innerhalb von 2 Jahren. Komplex, erfordert einen Steueranwalt.
Schweiz, 0% Bundessteuer
Wohnhafter Gründer (Kanton Zug oder Zürich), Anteile an einer Schweizer GmbH. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen sind von der direkten Bundessteuer befreit (sofern die Beteiligung kein "Geschäftsvermögen" darstellt). Nur die kantonale Vermögenssteuer (~0,1–0,3%/Jahr des Vermögens) gilt auf das entstandene Vermögen. Ungefährlicher Netto-Wert bei einem Exit von 5M€: ~4 900 000€. Differenz gegenüber Frankreich: +1 400 000€.
Luxemburg, Schachtelbefreiung
Luxemburgische Holding mit ≥ 10% Beteiligung (oder Anschaffungswert ≥ 1,2M€) seit ≥ 12 Monaten: 100% Befreiung von Veräußerungskapitalgewinnen (unter Bedingungen). Effektivsteuersatz < 2% in optimierten Strukturen. Achtung: Französische Wegzugsteuer (Art. 167 bis CGI), ein Wohnsitzwechsel kurz vor der Veräußerung kann von der DGFiP neu qualifiziert werden.
30%
Effektiver Exit-Steuersatz Frankreich (PFU, 2026)
~0%
Schweizer Bundes-Exit-Steuersatz (Privatpersonen)
< 2%
Effektiver Steuersatz Luxemburg Holding (Schachtelbefreiung)
1,4M
Nettodifferenz Frankreich vs. Schweiz bei Exit 5M€
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz verfasst und unter der redaktionellen Verantwortung von Aegryn überprüft. Gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes übernehmen wir die redaktionelle Verantwortung für diesen Inhalt.
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